VERLUST DER GÜLTIGKEIT DER IDENTITÄTSKARTEN in Papierform am 03. August 2026

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt,  dass Identitätskarten in Papierform  am...

Veröffentlichungsdatum:

15.06.2026

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< 1 Minute

Kategorien
identitätskarte

Beschreibung

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, 
dass Identitätskarten in Papierform  am 03. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren,
da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen. 

Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch
die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes

Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte 
in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde
den Antrag zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) zu stellen.

Individuelle Terminvereinbarungen  unter folgender Tel. Nr.  +39 0471 817251 oder E-mail:  ute.pfaffstaler@gemeinde.margreid.bz.it  

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PFARRGASSE 11, 39040 MARGREID A.D. WEINSTRASSE+39 0471 817251info@gemeinde.margreid.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026, 09:05 Uhr

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